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Sozialrecht - Keine Kürzung der Grundsicherung für Bedürftige in Pflegeeinrichtungen
Linksammlung Stand: August 26, 2010 08:30
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Es wurden 406 Stimmen abgegeben
Mitzeichnungsfrist endet am 2010-10-08:
Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...§ 35 Abs.2, SGB Zwölftes Buch XII zu streichen und Pflegebedürftigen die sich in Einrichtungen befinden den vollen Regelsatz der Grundsicherung ausbezahlen.
Begründung:
Durch Abs.2 § 35 SGB XII verarmen Pflegebedürftige in Pflegeheimen vollständig, sie bekommen nur noch ein winziges Taschengeld gleich einem Kind.
Diese Verfahrensweise führt jedoch zu Diskriminierung und Außgrenzung von Pflegebedürftigen die auf Grundsicherung angewiesen sind.
Durch den o.g. Abs.2 § 35 SGB XII können sich die Pflegebedürftigen weder Radio, Fernsehgerät, Laptop, Telefon, Handy noch andere Unterhaltungsgeräte und Medien leisten geschweige denn Gebühren für Unterhaltungsmedien bezahlen, sie können sich weder Illustrierte, Zeitungen, Romanhefte, Bücher noch sonstige Literatur kaufen.
In der Folge kommt es zu schwersten Depressionen, Vereinsamung und einem höchst unmenschlichem, menschenunwürdigem Dasein.
Das Argument die Pflegebedürftigen könnten Gemeinschaftseinrichtungen wie Gemeinschafts-Fernsehraum oder sonstige Einrichtungen in der jeweiligen Einrichtung aufsuchen steht nicht nur dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit sondern auch in höchstem Maße dem Gebot der Menschlichkeit entgegen, es sind zudem viele Pflegebedürftige bettlägerig oder körperlich derart erkrankt oder behindert daß eine täglich erneute Verbringung mittels Rollstuhl oder anderen Transportmitteln in Gemeinschaftsräume eine erhebliche Frakturgefährdung, physiche und psychische Belastung bedeuten würde.
Zudem sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat ein grundsätzliches Anliegen sein daß auch jeder Pflegebedürftige das Recht erhält auch in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen sein Leben selbst gestalten können zu dürfen ohne sich den Rest ihres Lebens nach anderen richten zu müssen oder auf Gemeinschaftsräume verwiesen zu werden, auch Pflegebedürftige müssen das Recht erhalten ihr Leben eigenständig führen zu dürfen.
Man möge daher im Zuge der Menschlichkeit, der Gleichstellung von Behinderten und chronisch Kranken auch den in Einrichtungen wie Alters-, und Pflegeheimen befindlichen Pflegebedürftigen den ungekürzten Regelsatz der Grundsichrung ausbezahlen.
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Weiterführende Literatur:
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