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Organisation der Bundesagentur für Arbeit - Scannen von Schriftverkehr durch externen privaten Dienstleister

Linksammlung Stand: August 17, 2010 08:30
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Es wurden 662 Stimmen abgegeben

Mitzeichnungsfrist endet am 2010-09-29: Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die personelle und fachliche Verantwortung für die Bearbeitung der Anträge von Arbeitslosengeld und Kindergeld bei den dafür zuständigen Behörden zu lassen.
Begründung:
Die Bundesagentur für Arbeit möchte die Bearbeitung von Akten digitalisieren. Die Digitalisierung von Akten, Post und anderem durch Einscannen soll eine „schnellere, effizientere und wirtschaftlichere“ Arbeit ermöglichen. Unterstützt wird die Bundesagentur für Arbeit bei ihrem Vorhaben von einem externen privaten Dienstleister. Die Bundesagentur für Arbeit setzt bei der Bewältigung von Millionen Briefen und Akten künftig auf moderne Computertechnik. Die Behörde plant unter anderem, Briefe von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern mit Hilfe eines externen privaten Dienstleisters einzuscannen und den Sachbearbeitern digital zur Verfügung zu stellen. Die Behörde plant nach eigenen Angaben ab Herbst die schrittweise Einführung von elektronischen Akten (eAkten). Den Anfang machen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dafür scannt ein externer privater Dienstleister Kundenakten und eingehende Briefe in einem speziellen Scanzentrum. Da der externe private Dienstleister ein privates Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ist, ist davon auszugehen, dass durch dieses Vorhaben Mehrausgaben auf den öffentlichen Haushalt zukommen, die anderweitig sinnvoller einzusetzen sind. Die Bundesagentur bekommt jährlich ein Büdget zur Verfügung gestellt, mit welchem sie dafür Sorge tragen soll, die Zahl der Erwerbslosen zu mindern - nicht nur durch geschönte Berichte. Stattdessen gibt sie hiermit einen Teil ihrer Aufgaben an ein privates Unternehmen ab, welches zusätzlich zum öffentlich bereitgestellten Büdget nochmals Mehrausgaben verlangt. Außerdem sehe ich durch dieses Vorgehen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung der Absender der Briefe und das Brief- und Postgeheimnis stark gefährdet. Die BA will nach eigener Mitteilung die elektronische Akte zunächst für das Arbeitslosengeld I und das Kindergeld einführen. Dazu gibt es in Deutschland über 35 Millionen Akten vor. Täglich gehen 400.000 neue Dokumente ein.

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