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Meldewesen - Änderung des Melderechts für alleinstehende Wochenendpendler
Linksammlung Stand: August 02, 2010 10:00
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Es wurden 167 Stimmen abgegeben
Mitzeichnungsfrist endet am 2010-09-14:
Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) für den Personenkreis der sogenannten Wochenendpendler Ausnahmen bzw. Vereinfachungen hinsichtlich der Bestimmung der Hauptwohnung erhält.
Begründung:
Aufgrund Rationalisierung und Zentralisierung von Arbeitsplätzen, dem individuellen Ziel der beruflicher Weiterentwicklung bzw. dem beruflichen Aufstieg sind viele – auch alleinstehende – Personen gezwungen, eine weitere Wohnung am Arbeitsort zu nehmen, da ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist.
Infolge der Bestimmung des § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG ist bei verheirateten Personen die Hauptwohnung dort, wo sich die Familie überwiegend aufhält. Für volljährige alleinstehende Wochenendpendler, Studenten u.ä. gibt es eine solche Regelung hingegen nicht.
Bei alleinstehenden Personen wird vielmehr pauschal unterstellt, dass sie sich am Arbeitsort überwiegend aufhalten.
Die betroffenen Personen unternehmen jedoch alles um so viel wie möglich in ihrer „Heimat“ zu sein um am dortigen Vereinsleben teilnehmen, in den gemeindlichen Gremien (z.B. Gemeinderatssitzungen) mitwirken oder aber ihren (nur) am Heimatort durchführbaren Hobbies nachgehen zu können. Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollständig – zu individuell sind die Gründe und Möglichkeiten.
Diese Maßnahmen reichen jedoch generell nicht aus, um die Einwohnermeldebehörden am Arbeitsort davon überzeugen zu können, dass der überwiegende Aufenthalt letztlich im Heimatort ist. Und das obwohl sie dank vielfältiger Mobilität (Billigflieger, ICE-Verbindungen, Mitfahrgelegenheiten, Selbstfahrer) relativ schnell und häufig in ihre Heimat kommen.
Die Konsequenz ist, dass für diese Personen dann (aus Sicht der Meldeämter) der Hauptwohnsitz am Ort der Arbeit ist obwohl sie zu diesem Ort (bzw. dieser Stadt) keinerlei sonstigen Bezug haben.
Ggf. weitere Konsequenzen für die betroffenen Wochenendpendler sind unter anderem:
- Der Verlust z.B. eines Gemeinderatsmandats oder Ehrenamtes (z.B. Gerichtsschöffen)
- Neue Zuständigkeiten für schwerbehinderte Menschen
- Neue Zuständigkeiten z.B. bei Steuer- und Versicherungssachen
- Zusätzliche vermeidbare Belastungen materieller wie immaterieller Art
- etc.
Ziel der Petition ist, dass (auch) ein lediger Wochenendpendler, der eine weitere Wohnung nur wegen der Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort bezieht, seine bisherige Wohnung aber beibehält sowie diese auch nutzt und regelmäßig wöchentlich zu seiner bisherigen Wohnung heimfährt, auch in seiner bisherigen Wohnung seinen Hauptwohnsitz im melderechtlichen Sinn hat; es sei denn, er erklärt etwas anderes.
Die angestrebte Regelung lässt sich ggf. auch auf weitere Personenkreise ausweiten (z.B. Studenten, Behinderte in sog. Behindertenwerkstätten bzw. –heimen) für welche im Prinzip die gleichen „Rahmenbedingungen“ herrschen.
Weiterhin würde durch die angestrebte Neuregelung der Arbeitsanfall in der „Massenverwaltung“ der Einwohnermeldebehörden vermindert werden, da es einerseits zu weniger Reklamationen sowie Beschwerden und andererseits zu weniger Widersprüchen kommt; ebenso wird sich die Zahl etwaiger Klageverfahren vermindern. Die Verwaltungskosten werden also auch gesenkt.
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Weiterführende Literatur:
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