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Industrie - und Handelskammern - Meisterpflicht im Gebäudereiniger-Handwerk

Linksammlung Stand: August 16, 2010 14:30
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Es wurden 84 Stimmen abgegeben

Mitzeichnungsfrist endet am 2010-09-28: Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Wiedereinführung der Meisterpflicht in der Gebäudereinigungsbranche.
Begründung:
Seit ca. 2004 beobachte ich die Marktentwicklung und war schon damals 2004 schockiert wie man gerade in dieser Branche es umsetzt hier einen „freien Markt“ für jeder Mann zuzulassen. Beiliegend ein Auszug aus des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 1934 ein Handwerk und gehört seit der Neuregelung der Handwerksordnung seit dem 01.01.2004 zu der Anlage B 1 der Handwerksordnung, in der die „zulassungsfreien“ Handwerke aufgeführt sind. Die Meisterpflicht im Gebäudereiniger-Handwerk ist mit der Novellierung der Handwerksordnung entfallen, so dass sie keine Zugangsvoraussetzung mehr zur Führung eines Gebäudereiniger-Handwerksbetriebes darstellt. Direkte Folge war eine Zunahme der Anzahl der Betriebe von 6.874 zum Stichtag 31.12.2003 auf zuletzt 34.469 am Stichtag 31.12.2009. „Gegenwärtiger Frontbericht„ Die Zahlen der Gebäudereinigungsfirmen nimmt stetig zu – wobei es noch nicht einmal Gebäudereinigungsfirmen sind sondern Unternehmen die gerade mal in der Lage sind einen Teppich zu saugen oder einen Schreibtisch abzuwischen. Oft werden Schäden verursacht die Sie selbst nicht mehr beheben können oder es wird der Belag oder die zerstörte Oberfläche gleich ganz ausgetauscht. Sind und Zweck der Gebäudereinigungsfirma ist der Werterhalt des Objektes oder der Liegenschaft und nicht die Wertzerstörung. Da ist keine Vorraussetzungen mehr für dieser Branche gibt, ist es leider Gang und gebe, das jeder der Meinung ist eine Reinigungsfirma zu eröffnen um seine Dienstleistung anzubieten. Folge ist, dass die Marktpreise im Keller sind und selbst Unternehmen die einen Meister besitzen und sich an den gültigen Rahmen- und Lohntarifvertrag halten schon abstrichen im Betriebsergebnis machen müssen. Betriebe müssen sich mit „unterirdischen“ Marktbegleitern rumärgern. Da meist den Kunden (selbst bei den öffentlichen Auftraggebern) es schon „normal“ ist, das der billigste den Auftrag erhält. Obwohl im Vorfeld klar ist, das dies nicht mit legalen Mittel umzusetzen ist – Lohntarifvertrag/Mindestlohn Fehlanzeige.

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