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Hilfe für Behinderte - Verbesserung der Betreuung Behinderter in den Arbeitsgemeinschaften
Linksammlung Stand: August 20, 2010 09:00
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Es wurden 287 Stimmen abgegeben
Mitzeichnungsfrist endet am 2010-10-02:
Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Menschen mit Behinderung (ab 20%GdB) einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Beratung durch die Reha Abteilung der Agentur für Arbeit haben. Auch eine Kostenträgerentscheidung soll der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit möglich sein. Berater der Arbeitsagentur müssen durch Ihre Ausbildung befähigt sein, folgerichtige Einschätzungen im Bezug auf die Behinderung führen zu können.
Begründung:
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Dr. Lammert,
sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
die aktuelle Gesetzeslage lässt es leider nicht zu, dass Arbeitsgemeinschaften (ARGE) als Rehabilitationsträger tätig werden dürfen. Somit gibt es in den Arbeitsgemeinschaften keine Reha Abteilungen für Rehabilitanden, Behinderte und Schwerbehinderte, wie man sie in der Arbeitsagentur für Arbeit vorfinden kann.
Dass aufgrund der Gesetzeslage keine Reha-Abteilungen in den Arbeitsgemeinschaften zu finden sind, empfinde ich als Diskriminierung von Behinderten. Behinderte stehen hier in einer Linie mit Menschen die keine Behinderung haben. Rehabilitanden, Behinderte und Schwerbehinderte haben einen deutlich erhöhten Schwierigkeitsgrad, auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes, haben viele Arbeitgeber Angst, Menschen mit Behinderung einzustellen. Ein Mehraufwand für erhöhte Bewerbungskosten kann beispielsweise aufgrund der Behinderung nicht geltend gemacht werden. Menschen mit Behinderung können nur
eine Bewerbung pro Woche erstattet bekommen, genauso wie Menschen ohne Behinderung.
Menschen mit Behinderung können nicht erkennen, ob der Fallmanager über spezielle Kenntnis verfügt, um die seelische oder körperliche Behinderung richtig einschätzen zu können. Gerade bei der hohen Entscheidungsbefugnis des Fallmanagers, kann es bei einem krankheitsbedingten Fehlverhalten des seelisch Behinderten zu einer gravierenden Fehleinschätzung führen, die im schlimmsten Fall mit Sanktionen belegt wird.
Auch eine seelische oder körperliche Eignung für eine Tätigkeit, kann ohne die erforderliche berufliche Qualifikation des Fallmanagers zu einem großen Schaden in der persönlichen und wirtschaftlichen Situation führen. Eine Angststörung könnte beispielsweise missverstanden
und mit nicht vorhandener Motivation verwechselt werden.
Die Agentur für Arbeit bietet Menschen mit Behinderung, die nicht im Arbeitslosengeldbezug II stehen, folgende Leistungen an:
Menschen mit Behinderung
Sie haben Fragen zum Thema Menschen mit Behinderung? Die Bundesagentur für Arbeit bietet Menschen mit Behinderung vielfältige Unterstützungen zur Integration in Ausbildung und Arbeit.
Sie erfahren,
* welche Vorteile eine individuelle Beratung bringt.
* wie der Ärztliche Dienst und der Psychologische Dienst der Agentur für Arbeit Sie unterstützen kann.
* welche Möglichkeiten der Berufsvorbereitung es gibt
* welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen
* welche finanziellen Hilfen gewährt werden - zum Beispiel in Form von Ausbildungsgeld und Übergangsgeld.
Auf der Webseite der Arbeitsförderung der Stadt Kassel werden diese Leistungen beispielsweise nicht angeboten. Aus Kostengründen sollte hier die Reha-Abteilung der Arbeitsagentur für Behinderte mit ALG2 Bezug zur Verfügung stehen. Evtl. neugeschaffene Reha Abtl. in den ARGE würden nur unnötige Mehrkosten verursachen.
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Weiterführende Literatur:
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