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Binnenschifffahrt - Aufnahme von Fun-Booten in die Sportbootverordnung
Linksammlung Stand: August 04, 2010 08:00
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Es wurden 156 Stimmen abgegeben
Mitzeichnungsfrist endet am 2010-09-16:
Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Sogenannte Fun-Boote sollen in die Sportbootverordnung aufgenommen werden.
Es fehlen konkrete gesetzliche Vorschriften zur gewerblichen Betreibung dieser fälschlich oft als Kanu oder Kajak bezeichneten Boote.
Daher ist es möglich, ohne jede Voraussetzung diese Boote auch an Kindereinrichtungen zu verleihen. Das muss zukünftig unterbunden werden. Dazu ist es zwingend erforderlich, diese Boote den Vorschriften der Sportbootverordnung zu unterwerfen.
Begründung:
Im Jahr 2007 war mein Sohn am 20. August kurz vor seinem 13. Geburtstag Teilnehmer einer Bootstour auf der Bode während eines Feriencamps im Harz. Die Bode führte zu diesem Zeitpunkt Hochwasser. Zu Beginn der Tour gab es -auch nach Gutachtermeinung- eine viel zu kurze Einweisung der Kinder. Diese Kinder saßen zum großen Teil das erste Mal in so einem Boot...Mein Sohn kam bei dieser Tour ums Leben, ein weitere Junge ist seit dem schwerstmehrfach behindert. Es gab keine Vorbereitung oder Abstimmung, was im Unglücksfall zu tuen wäre. Das einzige Handy war kaputt. Ein Telefon musste erst gesucht werden; niemand hatte Vorkehrungen für einen eventuellen Rettungseinsatz getroffen. . .Der Tourenführer hatte nicht bemerkt, dass ein Boot nicht mitkam und an einem Wehr gekentert war. Das Wasser war dort an diesem Tag 1,80 m tief. Die Jungs, obwohl gute und sehr gute Schwimmer und mit Schwimmweste - keine Rettungsweste, keine Helme - konnten sich aus dem Sog nicht selbst befreien. Ein Erwachsener hätte sie mit einem Griff retten können, aber es war niemand da...
Eine weitergehende Verurteilung als wegen mangelnder Fürsorge und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht konnte nicht erfolgen, weil es keine gesetzlichen Vorschriften für diese Boote gibt. Weitergehende Verantwortlichkeiten sind nicht möglich, weil objektiv nicht gegen ein Gesetz verstoßen wurde...Es soll erreicht werden, dass die strengen Vorschriften für Sportboote und Veranstaltungen damit, insbesondere Ausstattung und Absicherung zukünftig auch für solche Boote gelten.
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Weiterführende Literatur:
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