In 5 Sekunden erfolgt eine Weiterleitung zu Open Petition. Dafür wird die Google Suche genutzt.
Ausbildungsförderung - Einführung eines pauschalen Ausbildungsgeldes
Linksammlung Stand: August 05, 2010 10:00
Twitter mich
Es wurden 172 Stimmen abgegeben
Mitzeichnungsfrist endet am 2010-09-17:
Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Selbständigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der schulischen oder beruflichen Ausbildung zu fördern, indem Kindergeld an die Eltern nur noch bis zum ersten Schulabschluss (idR. 10. Klasse) gezahlt wird, danach an die Auszubildenden, Schüler oder Studenten ein pauschales „Bildungsgeld“. Die gemeinsame Veranlagung in Bedarfsgemeinschaften (vulgo Familien) bleibt davon unberührt.
Begründung:
Insbesondere bei Studenten hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine seltsame Form von Mischfinanzierung entwickelt: Kindergeld, BAFöG, Neben- und Ferienjobs, Unterhalt aus Einkommen oder Vermögen der Eltern (u.U. aus anderen staatlichen Leistungen), Stipendien.
Die Lebenshaltungskosten können zwischen Bundesländern (u.a. durch Studienbeiträge / -gebühren) und Städten erheblich variieren und steigen allgemein stark, sobald das Kind nicht mehr (nur) im Haushalt der Eltern wohnt / wohnen kann. Die Wahl des Ausbildungsortes und damit der Ausbildung sollte möglichst wenig vom Wohnort der Eltern abhängen.
Bei Azubis, die idR. zusätzlich eine zwischen Branchen stark schwankende Ausbildungsvergütung erhalten, und (Oberstufen-)Schülern ist das nicht so stark ausgeprägt, sie sind aber konsequenterweise trotzdem Bestandteil dieser Petition, wenn auch nicht essentieller.
Aktuell richten sich Kosten und Leistungen zum Teil nach Bundes-, z.T. nach Landesgesetzen, wobei sich diese Zuständigkeit nicht unbedingt mit der der Ausführung deckt (z.B. durch Kommunen oder Krankenkassen). Einige Leistungen (z.B. BAföG) sind abhängig vom Einkommen der Eltern oder dem eigenen, andere (Kindergeld) nicht oder kaum. Einige müssen aufwändig beantragt und berechnet werden, andere verhältnismäßig einfach.
Ein staatliches, eltern-/familien- und einkommensunabhängiges „Ausbildungsgeld“ sollte zu mehr Chancengleichheit, mehr Selbständigkeit und weniger Bürokratie führen. Einkommensunabhängig heißt, dass es zwar eine Hinzuverdienstobergrenze pro akademischen Jahr, aber keine Staffelung der Höhe gibt.
Die Höhe sollte sich am Höchstsatz BAföG (plus Kindergeld) und Regelleistung Hartz4 (inkl. Unterkunftkosten) orientieren, also deutlich über 500 € liegen. Die Auszahlung bis zum 18. Geburtstag kann an/über die Eltern erfolgen.
Jugendliche, die sich nach dem Schulabschluss oder -abbruch nicht in Ausbildung oder Beruf befinden, müssten in diesem Modell Leistungen nach den SGBs beziehen.
Forum dieser ePetition (Bundestag)
Aktualisierung des Graphen alle 30 Minuten.
Weiterführende Literatur:
Neuer Link zu dieser Petition
Alle Bilder auf dieser Seite dürfen verlinkt werden. Ein Link wäre zu Dokumentationszwecken von Interesse, damit die Besucher eurer Seite wissen wo die Daten herkommen. Vergesst nicht, dass dieses wünschenswert wäre, aber keine Pflicht.
impressum oder info@sejmwatch.info
Offerter Aktuelle Onlineshopping Angebote im Internet